Berliner Volks-Zeitung - Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten

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Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten
Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten / Foto: Kirill KUDRYAVTSEV - AFP

Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen die Behörden leichteren Zugriff auf Konto- und Immobiliendaten bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vor, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Demnach sollen künftig verdächtige Geldflüsse schneller gestoppt und Konten vorübergehend gesperrt werden können. Die Geldwäsche-Aufsichtsbehörden sollen mehr Befugnisse bekommen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestärkt werden.

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Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung EU-Vorgaben um, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Entwurf regelt die Aufgaben, Befugnisse und die Zusammenarbeit der Geldwäscheaufsichtsbehörden, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und des Transparenzregisters sowie die Einrichtung einer Zentralen Zugangsstelle für Informationen über Immobilien.

Dem Referentenentwurf zufolge sollen Behörden ab 2029 leichteren Zugriff auf Informationen über Immobilieneigentum bekommen, um insbesondere Strafverfolgungsbehörden einen schnellen Zugang zu ermöglichen. In einem Transparenzregister gespeicherte personenbezogene Daten dürfen an zuständige Behörden übermittelt werden.

Die FIU soll Finanztransaktionen überwachen und "geldwäscherelevante Straftatbestände" schneller melden können. Für eine effektivere und einheitliche Aufsicht des Nicht-Finanzsektors soll eine "Zentrale Koordinierungsstelle Geldwäscheaufsicht" bei der Bafin geschaffen werden. Die Bargeld-Zahlung bei Immobiliengeschäften wird deutlich eingeschränkt.

Das bestehende Geldwäschegesetz von 2017 soll zum 10. Juli 2027 aufgehoben und durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ersetzt werden.

Mit dem Gesetzesvorhaben werde ein weiterer wichtiger Beitrag zum Ziel der Bundesregierung geleistet, Geldwäsche entschieden zu bekämpfen, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesfinanzministerium. Es ergänze die Maßnahmen der Aktionspläne der Bundesregierung gegen organisierte Kriminalität und gegen Steuer- und Finanzkriminalität.

Geldwäsche stärke Kriminelle und vor allem Organisierte Kriminalität. Das Bundeskriminalamt gibt laut Finanzministerium allein für 2025 einen durch Geldwäsche verursachten Schaden von 1,5 Milliarden Euro an. Gleichzeitig sähen die Sicherheitsbehörden einen deutlichen Trend, dass Geldwäsche "professioneller und digitaler" wird, was die ohnehin schon oft komplexen und internationalen Ermittlungen erschwere.

Vor diesem Hintergrund hat die EU ihr Legislativpaket zur Geldwäschebekämpfung beschlossen. Es ist die bisher weitreichendste Reform im Bereich der Geldwäscheprävention. Diese EU-Vorgaben sollen nun mit dem neuen Geldwäschegesetz in deutsches Recht gegossen werden.

Der nicht zustimmungspflichtige Entwurf geht jetzt in die Ressortabstimmung und soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums noch vor Jahresende im Kabinett beschlossen werden.

G.Herrmann--BVZ