Abholzungsgesetz: Mehrheit der EU-Länder für Aufschub um ein weiteres Jahr
In der Debatte um ein EU-Gesetz gegen Abholzung haben die Mitgliedsländer mehrheitlich für einen erneuten Aufschub gestimmt und ein Abschwächen der Regeln in Aussicht gestellt. Die Vertreter der 27 Länder einigten sich am Mittwoch in Brüssel nach Diplomatenangaben darauf, dass die Vorschriften erst Ende 2026 greifen sollen. Bis dahin wollen insbesondere Deutschland und Österreich noch Zugeständnisse an betroffene Firmen durchsetzen.
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Kakao und Palmöl gilt dies auch für Soja, Kautschuk und Rindfleisch. Unternehmen sollen die Einhaltung mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten in den Anbauländern sicherstellen und an Brüssel berichten.
Die Vorschriften greifen derzeit noch nicht, stehen aber seit Monaten in der Kritik. Waldbesitzer und Unternehmen der Lebensmittelindustrie befürchten einen zu hohen Verwaltungsaufwand. International hagelte es Beschwerden von Handelspartnern der EU, darunter Brasilien und Indonesien, weil die Anforderungen aus Brüssel am Ende bei den Bauern vor Ort liegen.
Aufgrund der Kritik der Handelspartner war das Gesetz schon einmal aufgeschoben worden, Stichtag ist aktuell der 30. Dezember dieses Jahres. Eine Mehrheit der 27 EU-Länder sprach sich nun für eine Verschiebung um ein weiteres Jahr aus.
Die Mitgliedstaaten fordern die EU-Kommission den Angaben zufolge auf, das Gesetz im April des kommenden Jahres genauer auf den Prüfstand zu stellen. Diese soll dann Änderungen vorschlagen, für die bis zum Stichtag am Jahresende keine Zeit mehr bleibt. Kommt es dazu, könnte das Gesetz bis zum neuen Stichtag abermals anders aussehen.
Schon am Mittwoch einigten sich die Staaten den Angaben zufolge darauf, zahlreiche Unternehmen aus der Verantwortung zu nehmen. Eine solche Änderung hatte die EU-Kommission vorgeschlagen: Nur der erste Importeur auf den EU-Markt soll Angaben zur Herkunft der Produkten machen müssen und diese an seine Handelspartner weitergeben. Bisher sieht das Gesetz eine Dokumentationspflicht für die gesamte Lieferkette vor.
Außerdem wollen die EU-Länder wie von der Kommission vorgeschlagen kleinen Firmen die Umsetzung erleichtern. Anstatt jedes Produkt zu dokumentieren, sollen sie sich nur einmal registrieren müssen. Wenn ein kleines Unternehmen schon in einer nationalen Datenbank eines EU-Mitgliedslands ist, muss es sich nicht noch einmal bei der EU-Kommission anmelden.
Die Änderungen gehen nun in die Beratungen mit dem Europaparlament, das in der kommenden Woche seine Verhandlungsposition festlegen will. Bis zum Stichtag Ende dieses Jahres muss ein Kompromiss stehen, damit das Gesetz nicht in seiner aktuellen Form automatisch greift.
P.Baumann--BVZ