AfD-Politiker Moosdorf scheitert mit Antrag gegen Bundestagsfraktion in Karlsruhe
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf ist mit einem Eilantrag gegen seine Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, klagte Moosdorf gegen Ordnungsmaßnahmen seiner Partei und forderte eine einstweilige Anordnung, um diese zu unterbinden. Die AfD hatte diese demnach verhängt, weil der Abgeordnete mit Äußerungen in einer E-Mail das Ansehen der Partei beschädigt habe. (Az. 2 BvQ 66/26)
Moosdorf wurde im Mai 2026 von seiner Fraktion zur Zahlung eines Ordnungsgelds in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet. Zudem wurde ihm ein dreimonatiges Auftrittsverbot auf Fraktionsveranstaltungen erteilt. Ebenso wurden ihm für sechs Sitzungswochen Reden im Namen der Fraktion im Bundestag untersagt.
Laut Bundesverfassungsgericht hatten Äußerungen Moosdorfs in einer E-Mail an alle Fraktionsmitglieder zu den Maßnahmen geführt. Diese hätten aus Sicht der Partei die Geschlossenheit und das Ansehen der AfD im Bundestag beeinträchtigt. Das Portal t-online berichtete seinerzeit, Moosdorf habe im April 2026 den Vizefraktionschef Markus Frohnmaier in der Mail persönlich und fachlich heftig kritisiert.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte Moosdorfs Antrag mit der Begründung ab, dass dem Abgeordneten keine schweren Nachteile drohten, sollte das Gericht die Ordnungsmaßnahmen per Anordnung kippen. Er habe zudem nicht darlegen können, welche schweren Konsequenzen ihm durch die Maßnahmen drohen würden.
Moosdorf sitzt als Abgeordneter für den sächsischen Wahlkreis Zwickau im Bundestag. Im Dezember vergangenen Jahres wurde er wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes im Jahr 2023 innerhalb des Reichstagsgebäudes angeklagt. Im Oktober 2024 war eine Honorarprofessur Moosdorfs an einer Moskauer Musikhochschule bekannt geworden.
S.Dietrich--BVZ