Betriebsvermögen und Freibeträge: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnt am Montag (14.00 Uhr) mit seinen Verhandlungen über die Erbschaftsteuer. Zunächst geht es um eine Klage Bayerns. Die Landesregierung des Freistaats findet, dass Freibeträge beim Erben und Schenken zu niedrig sind und außerdem die Länder, nicht der Bund, darüber entscheiden sollten. (Az. 1 BvF 1/23)
Am Dienstag geht es dann um die Privilegien für Firmenerben. Diese müssen meist deutlicher weniger Steuern zahlen als die Erben von Privatvermögen, teilweise auch gar keine. Die Frage ist, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. (Az. 1 BvR 804/22) Urteile werden am Montag oder Dienstag noch nicht erwartet. Sie fallen meist einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung.
M.Voigt--BVZ