Strafbefehl erlassen: Berliner Polizist soll Interna weitergegeben haben
Das Amtsgericht Tiergarten hat gegen einen Berliner Polizisten Strafbefehl wegen des Verdachts der Korruption und des Geheimnisverrats erlassen. Verhängt wurde eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Der 42-Jährige soll polizeiliche Erkenntnisse an Dritte weitergegeben haben und einem gesondert Verfolgten ermöglicht haben, an Polizeieinsätzen zu partizipieren. Dieser wiederum soll den Polizisten und einen Kollegen mit Informationen aus der kriminellen Szene versorgt haben, woraufhin Ermittlungen gegen Dritte initiiert wurden. Im Gegenzug sollen Kosten für Getränke bei gemeinsamen Treffen übernommen worden sein.
Der Beschuldigte schweigt zu den Vorwürfen. Nach Angaben der Anklage war er von 2019 bis 2023 als Polizeibeamter in Berlin tätig. Er wurde demnach vom Dienst freigestellt und mit einem vorläufigen Dienstausübungsverbot belegt. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
In Strafbefehlsverfahren entscheidet das Gericht ohne Verhandlung. Dabei muss nicht wie sonst die Schuld des Beschuldigten zur Überzeugung des Gerichts feststehen, es reicht ein "hinreichender Verdacht". Legt der Angeschuldigte innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung.
P.Fuchs--BVZ