Berliner Volks-Zeitung - Hausreparatur in Eigenleistung: Bundesgerichtshof prüft Haftung nach Verkauf

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Hausreparatur in Eigenleistung: Bundesgerichtshof prüft Haftung nach Verkauf
Hausreparatur in Eigenleistung: Bundesgerichtshof prüft Haftung nach Verkauf / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Hausreparatur in Eigenleistung: Bundesgerichtshof prüft Haftung nach Verkauf

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich mit selbst vorgenommenen Reparaturen am Haus befasst. Am Freitag verhandelte er darüber, ob Verkäufer den Käufern vor dem Verkauf sagen müssen, dass sie Mängel in Eigenleistung beseitigt haben. Es ging um einen Fall aus Niedersachsen. (Az. V ZR 3/26)

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Die Kläger kauften 2019 ein Haus unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel. Das ist gängig, Verkäufer dürfen Mängel aber nicht absichtlich verschweigen. Die Käufer aus Niedersachsen beklagten später, dass das Dach der Terrasse undicht sei - eine Sanierung im Jahr 2016 habe das Problem nicht behoben.

Von den Verkäufern forderten sie knapp 22.000 Euro für Reparaturen. Vor dem Landgericht Verden und dem Oberlandesgericht Celle hatte die Klage aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht entschied 2025, dass sich die Verkäufer auf den Haftungsausschluss berufen dürften.

Sie hätten die Kläger über die Sanierungsarbeiten von 2016 informiert. Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Arbeiten das Problem nicht beseitigt hätten. Die Verkäufer mussten dem Urteil zufolge auch nicht angeben, dass sie selbst die Reparaturen ausführten. Dazu seien sie nur verpflichtet, wenn sie den Erfolg ihrer Arbeit nicht kontrolliert hätten.

Die Kläger finden dagegen, dass die Verkäufer eine solche Eigenleistung offenlegen müssten. Denn das Risiko für Fehler sei deutlich höher, als wenn Fachleute die Terrasse saniert hätten.

Der BGH prüfte nun das Urteil aus Celle. Ein Urteil soll am 26. Februar um 9.00 Uhr verkündet werden.

U.Jansen--BVZ