Berliner Volks-Zeitung - Raubkopienportal movie2k: Justiz zieht Millionenbetrag von Verurteiltem ein

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Raubkopienportal movie2k: Justiz zieht Millionenbetrag von Verurteiltem ein
Raubkopienportal movie2k: Justiz zieht Millionenbetrag von Verurteiltem ein / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Raubkopienportal movie2k: Justiz zieht Millionenbetrag von Verurteiltem ein

Im Fall des ehemals führenden deutschen Raubkopienportals movie2k hat die Justiz bei einem Mittäter erstmals Taterlöse von mehr als zweieinhalb Millionen Euro eingezogen. Der 44-jährige Immobilienmakler aus Berlin wurde im April vom Amtsgericht Leipzig wegen Geldwäsche zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Montag mitteilte.

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Es handelt sich um den Schulfreund eines Hauptbetreibers von movie2k. Er hatte demnach Erlöse aus dem illegalen Betrieb des Raubkopienportals unter anderem durch Immobilienkäufe verschleiert.

In einem weiteren Verfahren in dem Komplex wurden bereits einer der beiden Hauptbetreiber und ein anderer Mittäter verurteilt. Das Verfahren gegen den anderen Hauptbetreiber von movie2k läuft derzeit noch vor dem Landgericht Leipzig. Das illegale Streamingportal wurde 2013 abgeschaltet, erst Jahre danach wurden die Betreiber gefasst.

Der Anklage zufolge hatten die Verdächtigen durch den Betrieb der illegalen Streamingplattform durch Zahlungen von Nutzern und Werbeeinnahmen Millionenbeträge eingenommen. Die illegalen Einnahmen wurden demnach in die Krytowährung Bitcoin investiert. 2024 beschlagnahmten die Behörden fast 50.000 Bitcoins. Einer der Angeklagten gab sie damals freiwillig zurück. Es handelte sich um die bis dahin größte in Deutschland durch Behörden gesicherte Bitcoin-Menge.

Im Prozess vor dem Landgericht Leipzig geht es auch um dieses Geld. Der Freistaat Sachsen verkaufte die Bitcoins damals zum aktuellen Wert für rund 2,64 Milliarden Euro. Es handelte sich um eine sogenannte Notveräußerung, um mutmaßlich aus kriminellen Aktivitäten stammende Vermögenswerte zu sichern. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens liegt das Geld auf einem Verwahrkonto. In dem Prozess entscheidet sich daher auch, ob die Milliardensumme dem sächsischen Landeshaushalt zugute kommen wird.

R.Winter--BVZ