Chatbots auf Whatsapp: EU-Kommission ordnet gleiches Recht für alle Anbieter an
Im Verfahren um KI-Chatbots auf Whatsapp hat die EU-Kommission den Mutterkonzern Meta verpflichtet, konkurrierenden Anbietern gleiche Chancen wie dem hauseigenen Chatbot einzuräumen. Meta müsse seine Gebühr für andere KI-Anbieter wieder abschaffen, teilte die Kommission am Dienstag mit. Der Whatsapp-Mutterkonzern hat demnach fünf Werktage Zeit für die Änderungen, ansonsten droht ein Bußgeld.
Die meisten Nutzerinnen und Nutzer kennen Whatsapp als Messenger-Dienst für private Chats mit Freunden oder der Familie. Inzwischen nutzen allerdings auch Unternehmen den Dienst: Verbraucherinnen und Verbraucher können über Whatsapp den Kundendienst kontaktieren oder Bestellungen in Onlineshops aufgeben. Dahinter steckt dann meistens ein KI-Chatbot, der den Kunden antwortet.
Meta hat daraus ein Geschäftsmodell gemacht und kassiert Gebühren von den Unternehmen. Nach Konzernangaben hat sich allerdings noch ein anderes Phänomen entwickelt: reine KI-Anbieter, die ihre allgemeinen Chatbots - nach dem Vorbild von ChatGPT oder Google Gemini - über den Whatsapp-Dienst laufen lassen und sich so die Reichweite und die Server von Meta zunutze machen.
Eine solche Nutzung ist nicht im Sinne der Whatsapp-Mutter, die einen eigenen KI-Chatbot in die App eingebaut hat. Meta sperrte die Funktion deshalb im vergangenen Jahr für alle Firmen, deren Hauptgeschäft Künstliche Intelligenz ist. Auf Druck aus Brüssel hob Meta die Sperre anschließend auf, führte aber eine zusätzliche Gebühr ein.
Die Gebühr kommt nach Einschätzung der Kommission einer Sperre gleich. Sie ordnete deshalb am Dienstag an, die Gebühr wieder abzuschaffen. Hält sich Meta nicht daran, kann die Kommission ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Brüssel befürchtet, dass Metas Vorgehen insbesondere europäischen KI-Entwicklern einen Nachteil verschaffen und dazu beitragen könnte, dass sie langfristig vom Markt verschwinden. "In sich rasch wandelnden Märkten kann der Wettbewerb verloren gehen, lange bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird", argumentierte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.
Die Anordnung der Kommission ist vorläufig und gilt, bis sie die Ermittlungen offiziell abgeschlossen hat. Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Stellt die Kommission am Ende des Verfahrens einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht fest, droht Meta ein weiteres Bußgeld.
M.Kuhn--BVZ