Berliner Volks-Zeitung - CDU fordert Social-Media-Verbot bis 14 Jahre

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CDU fordert Social-Media-Verbot bis 14 Jahre
CDU fordert Social-Media-Verbot bis 14 Jahre / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP

CDU fordert Social-Media-Verbot bis 14 Jahre

Die CDU hat sich für ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ausgesprochen. Die Delegierten nahmen am Samstag mit klarer Mehrheit einen Kompromissvorschlag zu einem Antrag aus Schleswig-Holstein an, der noch eine Altersgrenze von 16 Jahren vorgesehen hatte. Anbietern sollen demnach auch empfindliche Bußgelder drohen, wenn sie keine wirksamen Systeme zur sicheren Altersüberprüfung einführen.

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Die CDU leite "die Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besonders schutzbedürftig sind", heißt es in dem Beschluss. "Wir fordern die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen". Zudem solle "das besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum" berücksichtigt werden.

Gefordert wird in dem Beschluss eine Pflicht für Plattformbetreiber, "ein effektives und technisch belastbares Altersverifikationssystem einzuführen". Eine bloße Selbstauskunft etwa über eine "Klick-Abfrage" reiche nicht aus. Parallel zu der Altersbeschränkung soll die Medienbildung in Schulen gestärkt werden.

"Bei systematischer oder fahrlässiger Umgehung der Altersprüfung" verlangt der CDU-Parteitag "empfindliche Bußgelder für die Plattformbetreiber". Wiederholte Verstöße müssten "bis hin zu temporären Nutzungsbeschränkungen für die Anbieter" geahndet werden. Die CDU setzt bei den Regelungen auch auf eine EU-weite Harmonisierung, damit eine Umgehung über andere Mitgliedstaaten verhindert werden könne.

Verlangt werden in dem Beschluss auch "Transparenzpflichten für Algorithmen". Nötig seien "verbindliche gesetzliche Regelungen, die algorithmische Entscheidungen nachvollziehbar machen." Die "Funktionsweise von Empfehlungsalgorithmen als auch deren Auswirkungen auf demokratische Diskurse" müssten nachvollziehbar sein. Gefordert werden zudem "empfindliche Bußgelder für diejenigen, die rechtswidrige Inhalte einstellen oder auf den Plattformen dulden".

F.Weber--BVZ