

VdK: Angehörigen-Pflege stärker anerkennen - Gegen Abschaffung von Pflegegrad 1
Der Sozialverband VdK fordert in der Debatte um Sozialreformen eine stärkere Anerkennung der Pflegeleistungen durch Angehörige. VdK-Präsidentin Verena Bentele bezifferte den Wert dieser unentgeltlichen Pflege am Samstag in Berlin mit rund 206 Milliarden Euro, wenn dieselben Leistungen durch professionelle Kräfte erbracht würden. Eine scharfe Absage erteilte Bentele Überlegungen in der schwarz-roten Koalition für eine Abschaffung des Pflegegrads 1, weil dies besonders die Pflege durch Angehörige treffen würde.
Angesichts des enormen Werts unentgeltlich erbrachter Pflegeleistungen "sind aktuelle Debatten um Einsparungen in der Pflege ein Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen", kritisierte die VdK-Vorsitzende. Es seien gerade diese Menschen, "die den Laden am Laufen halten", gab sie zu bedenken. Sparpläne seien "kein Ersatz für politische Fantasielosigkeit und vor allem nicht für fehlende Strategien", warf sie Union und SPD vor.
Der VdK fordert verbindliche und nachhaltige Lösungen zur Absicherung der Pflegeversicherung. Dazu gehöre, dass Angehörige entlastet werden — finanziell, institutionell und durch bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, erklärte der Sozialverband. Ziel müsse zudem eine einheitliche Pflegeversicherung sein, "in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen und die alle Einkommensarten berücksichtigt".
Der Verband verwies auf Daten des Statistischem Bundesamts, wonach im Dezember etwa 86 Prozent (4,9 Millionen Menschen) der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt wurden, überwiegend durch Angehörige. "Wer die Abschaffung des Pflegegrads 1 befürwortet, übersieht nicht nur den aktuellen gesellschaftlichen Wert und das Engagement der pflegenden Angehörigen, sondern ignoriert auch die zukünftigen Herausforderungen", warnte der Verband. Mit dem demografischen Wandel und angesichts des Fachkräftemangels in der professionellen Pflege "wird der Bedarf an pflegenden Angehörigen massiv steigen", mahnte Bentele.
R.Winter--BVZ