Berlin, Paris, Rom und London besorgt über israelische Pläne für Todesstrafe
Die Bundesregierung und die Regierungen von Großbritannien, Frankreich und Italien haben sich "zutiefst besorgt" über ein israelisches Gesetzesvorhaben zur Ausweitung der Todesstrafe geäußert. Besonders beunruhigend sei der "faktisch diskriminierende Charakter" des Gesetzentwurfs, betonten die Außenminister der vier Staaten in einer am Sonntagabend veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die für Montag geplante Verabschiedung des Gesetzes im Parlament drohe "Israels Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien zu untergraben".
Die Minister appellierten an die Abgeordneten und die israelische Regierung, das Gesetzesvorhaben zu stoppen. Die Todesstrafe sei eine "unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne abschreckende Wirkung", betonten sie. "Darum lehnen wir sie unter allen Umständen in der ganzen Welt ab."
Auch der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, appellierte an das israelische Parlament, den Gesetzentwurf nicht zu verabschieden. Das Vorhaben bedeute "einen schweren Rückschritt gegenüber dem faktisch seit langem geltenden Moratorium für die Todesstrafe" in Israel, betonte er.
Laut dem Gesetzentwurf droht künftig jedem die Todesstrafe, "der absichtlich oder durch Gleichgültigkeit den Tod eines israelischen Bürgers aus rassistischen Motiven oder aus Feindseligkeit gegenüber einer Gemeinschaft verursacht, um dem Staat Israel und dem Wiederaufblühen des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden". Damit würde einem Palästinenser, der einen Israeli tötet, die Hinrichtung drohen - nicht aber einem Israeli, der einen Palästinenser tötet.
Die rechtsgerichtete Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu will den Gesetzestext am Montag zur zweiten und dritten Lesung bringen. Sollte das Gesetz angenommen werden, dürfte es juristisch angefochten werden und das Vorhaben vor dem Obersten Gericht landen.
Die Todesstrafe ist bislang in Israel faktisch ausgesetzt, auch wenn sie theoretisch für einige Verbrechen verhängt werden kann. Zuletzt wurde 1962 der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet. Mit der vom rechtsextremen Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir vorangetriebenen Gesetzesänderung wäre die Todesstrafe für bestimmte Straftaten künftig verpflichtend vorgeschrieben.
UN-Rechtsexperten hatten im vergangenen Monat gewarnt, dass Gerichten damit die Möglichkeit genommen würde, mildernde Umstände zu berücksichtigen und ihr Urteil von der Schwere der Schuld abhängig zu machen.
St.Bauer--BVZ