

Anklage gegen mutmaßliche Unterstützer von Kaiserreichsgruppe in Stuttgart
In Baden-Württemberg sind zwei mutmaßliche Unterstützer der sogenannten Kaiserreichsgruppe angeklagt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wirft ihnen nach Angaben vom Freitag vor, der als terroristische Vereinigung geltenden Gruppe geholfen zu haben, obwohl sie deren Pläne kannten. Die im Frühjahr 2022 zerschlagene Gruppe plante einen gewaltsamen Umsturz.
Ausgelöst werden sollte dieser Umsturz durch die Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) und Anschläge auf die Stromversorgung. Ziel der Gruppe war die Errichtung einer autoritären Regierungsform nach dem Vorbild des 1918 untergegangenen deutschen Kaiserreichs. Daher rührt auch die Bezeichnung.
Einer der nun Angeschuldigten stammt den Angaben nach aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Er habe schon vor Gründung der Gruppe gegenüber einem Rädelsführer signalisiert, grundsätzlich zu Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung bereit zu sein. Auf einem Treffen der Gruppe im Januar 2022 soll er in diesem Zusammenhang die Funktionsweise von Funkgeräten erklärt haben. Außerdem habe er das Projekt einer Selbstversorgergemeinschaft für ein Leben nach einem möglichen Stromausfall vorgestellt.
Der zweite Angeschuldigte stammt demnach aus dem Rems-Murr-Kreis. Er soll von Ende Januar bis Mitte April 2022 einen von ihm betriebenen Server für die verschlüsselte Kommunikation zur Verfügung gestellt haben. Auf dem Server habe er eine geschlossene Chatgruppe verwaltet, die den Umsturz mit vorbereiten sollte.
Beide Männer sollen zwar Bedenken gegenüber Einzelheiten der Pläne und gegen einzelne Gruppenmitglieder gehabt, den Plan als Ganzes aber trotzdem gebilligt haben. Ihnen wird nun die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Über die Zulassung der Anklagen entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart.
Bundesweit gab es schon mehrere Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer der Gruppe, die sich selbst als Vereinte Patrioten bezeichnete. Die Rädelsführer wurden im März in Koblenz zu Haftstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt. Das dortige Oberlandesgericht stufte die Gruppe als terroristische Vereinigung ein. Weitere Prozesse liefen etwa in München und Hamburg.
B.Ernst--BVZ