Berliner Volks-Zeitung - Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert

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Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert
Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert / Foto: Julian Stratenschulte - POOL/AFP/Archiv

Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert

Erneut ist ein für den deutschen Verdächtigen im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" geltender gerichtlicher Observationsbeschluss zunächst nicht verlängert worden. Wie die Polizei in Kiel am Donnerstag mitteilte, legte sie dagegen bereits Beschwerde beim zuständigen Amtsgericht ein. Weiter teilten die Beamten mit, sie erfüllten trotzdem weiterhin ihre "Aufgaben zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung".

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Bereits vor im Juni hatte ein Gericht eine Verlängerung der polizeilichen Observation für Christian B. abgelehnt. Dagegen hatte die Kieler Polizei erfolgreich Beschwerde eingelegt, die Maßnahme konnte doch weiterlaufen.

B. wird von der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig als Mordverdächtiger im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Maddie betrachtet, Anklage erhob sie bislang jedoch nicht. Der unter anderem mehrfach wegen Sexualverbrechen vorbestrafte B. verbrachte viele Jahre seines Lebens im Gefängnis. Zuletzt verbüßte er bis September 2025 eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung in Portugal. Er ist seitdem in Freiheit, er lebt in einer städtischen Unterkunft in Kiel.

Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen. Im Rahmen der Führungsaufsicht wurden ihm aber Weisungen erteilt. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel zur Positionsbestimmung tragen. Dazu kommt eine Observation durch die Polizei. Sie gehört nicht zur Führungsaufsicht, sondern zur Gefahrenabwehr.

Die dreijährige Maddie war im Mai 2007 aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant aßen. Seither fehlt von dem kleinen Mädchen jede Spur, der Kriminalfall sorgt seit jeher für großes internationales Medieninteresse. Nach Angaben deutscher Ermittlungsbehörden lebte B. früher zeitweise in Portugal.

P.Hartmann--BVZ